Datenschutz – die DSGVO und die Folgen für releasetime
|Zum 25. Mai ist die neue Datenschutz Grundverordnung der EU, kurz DSGVO, in Kraft getreten. Auch für releasetime hat sich dadurch etwas geändert …
Vorweg: Dieser kurze Artikel ersetzt nicht das Lesen unserer Datenschutzerklärung. Deren Lektüre können wir nur empfehlen. Sie finden die Datenschutzerklärung HIER.
Sinn der DSGVO ist es, dass Internetnutzer in der EU wieder mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten, erfahren, was gespeichert wird, zu welchem Zweck, wie lange und ob Daten an Dritte weitergegeben werden. Das neue Regelwerk blickt auf eine zweijährige Übergangszeit zurück, die nun beendet ist. Viele Betreiber von Webseiten, vor allem private Blogger, haben sich damit während dieser Übergangszeit nicht wirklich beschäftigt. Internetangebote wie auch releasetime.de entspringen aus einem gewissen Idealismus, etwas banaler: aus Spaß an der Sache, und werfen keine oder nur geringe Profite ab. Oft sind die Betriebskosten einer Seite höher als die Einnahmen. Die Arbeit wird kaum vergütet. Solche „Geschäftsgrundlagen“ kollidieren jetzt mit Ängsten vor Abmahnungen.
Wenn man sich im Internet über die DSGVO informiert, stößt man bald auf Kommentare von Fachleuten, die schwammige, wenig eindeutige Formulierungen bemängeln. Kein Wunder also, dass der private Blogger und juristische Laue eine Rechtsunsicherheit verspürt und zwecks Riskikominimierung seinen Seite gleich ganz abschaltet. Manch einer, der bislang viele Stunden täglich am Rechner verbracht hat, wird nun wieder das richtige, „haptische“ Leben genießen können, mit Freunden, die keine Likes verteilen, mit denen man sich aber auch mal im Straßencafé oder in der Kneipe treffen kann.
Dass die Sorge um Abmahnungen nicht aus der Luft gegriffen ist, thematisiert unter anderem ein Artikel auf Spiegel online vom 24. 5. 2018, in dem es sinngemäß heißt, dass die Mittelstandvereinigung der CDU auf eine Ergänzung drängt, die der drohenden Abmahn-Welle gegen kleine Unternehmen und Freiberufler entgegenwirkt. In Österreich soll es eine solche Ergänzung bereits geben.
Das Handelsblatt Online konstatiert, die DSVGO sei mit Sicherheit eine wahre Goldgrube für Anwälte – ob die Abmahnwelle nun kommt oder nicht (Artikel vom 25. 5. 2018).
Alleine der durch die Rechtsunsicherheit aufgeworfene Beratungsbedarf dürfte die Kassen klingeln lassen.
Für releasetime bewirkte die DSVGO, dass wir nun nicht mehr Teil der Alpendeich-Plattform sind, mit der wir bislang verbunden waren. Von dort kamen einige Leser. Aber Alpendeich ist Geschichte, ein Opfer der DSVGO, wenn man so will.
Weil wir auf releasetime lieber Testberichte schreiben, als uns durch zahllose juristische Ratschläge und spitzfindige Formulierungen für unsere Datenschutzerklärung zu kämpfen, haben wir die Kommentarfunktion ganz abgeschaltet. Das Hinterlassen von Kommentaren ist nämlich mit einer Speicherung persönlicher Daten verbunden, und wie gesagt: Wenn man es ganz genau nimmt, besteht hier eine gewisse Rechtsunsicherheit, auch wenn es maßgeschneiderte Formulierungen zu diesem Thema und für die Datenschutzerklärung gibt. Die mehr als 600 historischen Kommentare haben wir – nicht ohne Bauchschmerzen – gelöscht.
Wenn Sie einen Kommentar abgeben möchten, senden Sie uns diesen bitte per E-Mail – nach der Lektüre der Datenschutzerklärung, versteht sich. Wir können dann, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Kommentar an den betreffenden Beitrag manuell anhängen. Wenn Sie uns eine E-Mail schicken, senden Sie damit natürlich auch persönliche Daten, beispielsweise Ihre E-Mailadresse. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Spezialfall User-Rating – die Vergabe von Sternchen
Ein Baustein des von uns verwendeten Themes (frei übersetzt: Layout) ist das Rating. Diese Funktion haben wir bei einigen unserer älteren Artikel verwendet. Sie erkennen diese Artikel an einem Prozentwert in der Start-Grafik. Bei den meisten Artikeln mit Rating können auch Leser Sternchen vergeben. Etwa einer von 5000 Lesern hat das Rating benutzt. Bei diesem User-Rating wird die IP-Adresse des Users ähnlich wie bei einem Kommentar gespeichert. Der Sinn der Speicherung ist, zu vermeiden, dass der selbe User mehrfache Ratings abgibt. Der Name und weitere Daten des Users bleiben anonym, werden also nicht angezeigt. Auch die IP-Adresse wird nicht öffentlich angezeigt, sondern ist nur für den Seitenbetreiber bzw. den Anbieter sichtbar. Wir haben für alle User-Ratings, die bis zum 25. 5. 2018 abgegeben wurden die gespeicherte IP-Adresse gelöscht. Wir bitten Sie, keine User-Ratings mehr abzugeben. Falls Sie dennoch ein Rating abgeben, werden wir benachrichtigt und werden Ihre gespeicherte IP-Adresse innerhalb von zwei Werktagen nach Abgabe des Ratings löschen. Wir werden sukzessive die Möglichkeit des Ratings bei den betroffenen Testberichten abschalten. Das geht leider nur manuell.
An Cookies werden auf releasetime derzeit nur sogenannte Session-Cookies vom Prosodia Plug-in gespeichert. Dabei geht es um das Zählen individueller Leser für die VG Wort, die bei einer entsprechenden Leserzahl Vergütungen an die Autoren ausschüttet. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wer sich Audiodemos als Stream anhört, wird ebenfalls statistisch registriert. Hier geht es darum, dass wir erkennen, welche Audiodemos am meisten gestreamt wurden. Auch hierzu finden Sie die Details in unserer Datenschutzerklärung.
Leser werden vor allem innerhalb der Statistik von cyon erfasst – siehe Datenschutzerklärung.
Wir danken für Ihr Interesse,
Andreas Ecker.